Hier findet Ihr zukünftig aktuelle Informationen / News in aller Kürze:

 

Vereinsschiessen 2022

nachdem dieses Jahr schon auf den laufenden Hirschen geschossen wurde, führen wir an den untenstehenden Terminen ein Vereinsschießen
mit Luftdruckwaffen durch. Es darf auch aufgelegt geschossen werden.

Die Einlage beträgt 6,00 €. Bezahlt sind 1x 20 Schuss Tief und Serie und 1 Schuss Festscheibe. Nachkauf 3,00 € für nochmal 21 Schuss!

Geldpreise gibt es nach Beteiligung. Schützenkönig und Jungschützenkönig wird man mit dem besten Blattschuß auf allen Scheiben!

Schießtage:         Donnerstag,   06.10.2022 ab 18.30 Uhr

Freitag,       07.10.2022 ab 18.30 Uhr 

Dienstag,      11.10.2022 ab 18.30 Uhr 

Mittwoch,     12.10.2022 ab 18.30 Uhr 

Donnerstag    13.10.2022 ab 18.30 Uhr  

Freitag,       14.10.2022 ab 18.30 Uhr

Die Preisverteilung findet am Samstag, den 12.11.2022 um 18.30 Uhr im Birkenhof (Schützenhaus) statt.
Im Ansschluß beginnt unser traditionelles Hirschenessen.

Wir hoffen auf eine große Beteiligung und bedanken uns bereits im Vorfeld für Euer Mitmachen.

Die Vorstandschaft der SGW


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Wichtige Informationen angesichts des Coronavirus Covid-19

 

Update / Gültigkeit ab 17.02.2022:

 

Die 15. Bay. Infektionsschutzmassnahmenverordnung wurde ab heute 17.02.2022 dahingehend geändert,
dass für Sportstätten zur eigenen Betätigung und praktischen Sportausbildung 3 G (= Geimpft, Genesen, Getestet) gilt.
Zur Einhaltung der Testpflicht von Ungeimpften, genügt auch ein Selbsttest.
Offizielle Bekanntgabe durch den BSSB folgt!

>> Auch das (Jugend-) Training kann nun wieder stattfinden.

Wichtiger Hinweis:
Die notwendigen Test müssen mitgebracht oder vor Ort gemacht werden (ein Foto ist nicht ausreichend) und sind den Aufsichten vor Ort unaufgefordert vorzuzeigen!
Der Verein stellt keine Test zur Verfügung - das muss in Eigenregie erfolgen.

 

 

 

Update / Gültigkeit ab 09.12.2021:

Aufgrund der uns als Verein auferlegten Kontroll- und Dokumentationspflichten haben wir uns dazu entschlossen
den Schießbetrieb einzustellen - solange die 2G+ Regelung gilt.....

Ausnahme (ab 16.12.2021): 2-fach geimpfte mit Booster-Impfung (die mind. 15 Tage in der Vergangenheit liegt) - hier ist das Schießen erlaubt.
Für die Einhaltung, Mitführen der Nachweise, Dokumentation etc. ist allerdings jeder selbst verantwortlich!!!

 

 Update / Gültigkeit ab 24.11.2021:

hier die neuesten Informationen des BSSB zur aktuellen Verschärfung der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsmaßnahmenverordnung.

Diese gelten ab sofort (24.11.2021) !!!               BITTE BEACHTEN !!!

 

In Bayern gilt aktuell die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV).

Stand 24. November 2021 – Copy von BSSB.de:


Sportausübung: 

Für Sportstätten gilt im Innen- wie im Außenbereich die 2G plus-Regelung, wonach nur vollständig Geimpfte und Genesene, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen, Zugang erhalten.

Folgende Tests sind hierzu zulässig:

PCR-Test, PoC-PCR-Test oder ein Test mittels weiterer Methoden der Nuklein-säureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde,
PoC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde,
oder ein vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassener, unter Aufsicht vorgenommener Antigentest zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.

 

Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige, die weder vollständig geimpft noch genesen sind und Kundenkontakt haben, müssen an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche über einen negativen PCR-Testnachweisverfügen. Welche Personen der Begriff „Kundenkontakt“ umfasst, klärt der BSSB gegenwärtig mit dem bayerischen Innenministerium.

Anbieter, Veranstalter und Betreiber sind zur zweiwöchigen Aufbewahrung der eigenen Testnachweise sowie zur Überprüfung der vorzulegenden Impf-, Genesenen- und Test-nachweise durch wirksame Zugangskontrollen samt Identitätsfeststellung in Bezug auf jede Einzelperson verpflichtet.

Für die Zuschauer gelten Personenobergrenzen: In Anspruch genommen werden darf indoor wie outdoor maximal 25 % der räumlichen Kapazität. Außerdem muss zu Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, der Mindestabstand eingehalten werden. Die Höchstteilnehmerzahl bei den Zuschauern bestimmt sich damit zugleich auch nach der Möglichkeit, den Mindestabstand einzuhalten.

Dort, wo Maskenpflicht besteht, gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Nach Einschätzung des BSSB kann die Maske beim eigentlichem Schießvorgang abgenommen werden.
Zur endgültigen Bestätigung dieser Einschätzung hat sich der BSSB an das bayerische Innenministerium gewandt. Inwieweit die FFP2-Maskenpflicht bei unseren Sportstätten auch unter freiem Himmel gilt, klärt der BSSB gegenwärtig mit dem bayerischen Innenministerium. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und dem 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen.

Der Betreiber oder Veranstalter hat bei Veranstaltungen über 100 Personen ein individuelles Infektionsschutzkonzept zu erarbeiten und zu beachten, das den Bestimmungen des jeweiligen, staatlichen Rahmenkonzepts zu entsprechen hat. Bei Veranstaltungen unter 100 Personen benötigt er kein Infektionsschutzkonzept. Die zuständige Behörde kann allgemein oder im Einzelfall die Erstellung eines Infektionsschutzkonzepts verlangen. Die Infektions-schutzkonzepte sind der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde nur auf Verlangen vorzulegen. Sollen allerdings mehr als 1000 Personen zugelassen werden, hat der Veranstalter das nötige Infektionsschutzkonzept der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorab und unverlangt vorzulegen.

Beim Böllern gelten die Sportregeln.

Eigenleistungen am Schießstand:
Bei ehrenamtlich erbrachten Eigenleistungen wie Reparaturen, Renovierungen, Modernisierungen, Umbauten etc. am Schützenheim bzw. Schießstand gilt im Innen- wie im Außenbereich der 2G plus-Grundsatz, wonach nur vollständig Geimpfte, Genesene und zusätzlich negativ getestete Personen Zugang erhalten. Die Ausnahmeregelungen für Kinder und Schüler gelten entsprechend.
Die ansonsten geltenden Personenobergrenzen gelten entsprechend. 

Ob die 2G plus-Regelung auch bei Arbeiten ausschließlich von Ehrenamtsinhabern in Ehrenamtsfunktion gelten, oder der Zugang in diesem Fall ohne 2G plus, 2G oder 3G-Nachweis möglich ist, klärt der BSSB gegenwärtig mit dem bayerischen Innenministerium.

Vereinsversammlungen:
Finden unsere Vereinsversammlungen außerhalb der Gastronomie statt, gilt die 2G plus-Regelung  (Dtaillierte Erläuterungen siehe oben).

Finden die Vereinsversammlungen in der Gastronomie statt, gilt die 2G-Regelung, wonach nur vollständig Geimpfte und Genesene oder Personen, die noch nicht zwölf Jahre und drei Monate alt sind, Zugang in die geschlossenen Räume erhalten. Am Platz entfällt dann die Maskenpflicht, auch wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Regionaler Hotspot-Lockdown:

In Landkreisen und kreisfreien Städten, die eine 7-Tage-Inzidenz von 1.000 überschreiten, gilt ein regionaler Hotspot-Lockdown
Hier sind unsere Sportveranstaltungen, Sportstätten, unsere Aus- und Weiterbildung und die Gastronomie geschlossen.

 

Ausnahmen gibt es in diesem Fall lediglich für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader, soweit die Anwesenheit von Zuschauern ausgeschlossen ist und Zutritt zur Sportstätte nur solche Personen erhalten, die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind.

>>> Hier gehts zur aktuellen Corona-Lage in Stadt und Landkreis Hof

Ergänzende Anordnungen und Ausnahmen:
Weitergehende oder ergänzende Anordnungen der für den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden zu den Bestimmungen dieser Verordnung oder der auf ihrer Grundlage erlassenen Infektionsschutzkonzepte bleiben unberührt.
Ausnahmegenehmigungen können im Einzelfall auf Antrag von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt werden, soweit dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. 
D.h., dass die örtlich zuständige Kreisverwaltungsbehörde Ausnahmegenehmigungen erteilen, aber auch verschärfende Auflagen für den jeweiligen Landkreis erlassen kann.  

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Update / Gültigkeit ab 10.09.2021:


Das Schießen auf allen unseren Ständen ist nach wie vor freigegeben;
dies betrifft sowohl den Outdoor- als auch den Indoor-Bereich.


Nachdem die Inzidenz im Lkr. Hof >35 liegt allerdings unter "verschärften" Vorschriften:

  • Es gilt die 3-G-Regel, d.h. Zutritt zum Schießstand haben nur Geimpfte, Genesene und Getestete.
    So steht es in der Verordnung des BStMI und auch auf der BSSB-Seite ist das so ausgeführt.
  • Die Abstands- und Hygiene-Regeln müssen zwingend eingehalten werden.

  • Die Maskenpflicht (medizinische) ist bereits ab dem Parkplatz bis zur Standbelegung/Schießbeginn einzuhalten!
    Beim Schießen kann die Maske abgenommen werden.

  • Außerdem gilt natürlich die Aufzeichnungspflicht mit Telefonnummer usw. 



    Um Jedem das Schießen zu ermöglichen sollte die Schießdauer zwischen 45-60 Minuten liegen.
    Wir bitten um faire Absprachen vor Ort (je nach Andrang).

    Wir wünschen allen weiterhin viel Spaß beim Schießen, gebt acht & bleibt weiterhin Gesund!! 

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  Update / Gültigkeit ab 16.06.2021:


Laut Rücksprache mit dem Landratsamt Hof ist das Schießen auf allen unseren Ständen wieder freigegeben;
dies betrifft sowohl den Outdoor- als auch den Indoor-Bereich.


Es ist kein Test notwendig. Die Abstands- und Hygiene-Regeln müssen zwingend eingehalten werden.
Bitte beachten: Die Maskenpflicht ist bereits ab dem Parkplatz bis zur Standbelegung/Schießbeginn einzuhalten!

Um Jedem das Schießen zu ermöglichen sollte die Schießdauer zwischen 45-60 Minuten liegen.
Wir bitten um faire Absprachen vor Ort (je nach Andrang).


Wir wünschen allen wieder viel Spaß beim Schießen, gebt acht & bleibt weiterhin Gesund!!  

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Update / Gültigkeit ab 19. Mai 2021:


Laut Rücksprache mit dem Landratsamt Hof ist das Schießen auf unserem 100-Meter-Stand wieder freigegeben;
da dieser unter den Bereich "Outdoor-Sport" fällt. Jeder Stand kann belegt werden.


Es ist kein Test notwendig. Die Abstands- und Hygiene-Regeln müssen zwingend eingehalten werden.
Bitte beachten: Die Maskenpflicht ist bereits ab dem Parkplatz bis zur Standbelegung/Schießbeginn einzuhalten!

Um Jedem das Schießen zu ermöglichen sollte die Schießdauer zwischen 45-60 Minuten liegen.
Wir bitten um faire Absprachen vor Ort (je nach Andrang).

 

Die Nutzung des 25- und 50-Meter-Standes, sowie der Luftgewehrhalle (LG, LP, Zimmerstutzen) bleibt weiterhin vom Landratsamt Hof untersagt;
da dies unter den Bereich "Indoor-Sport" fällt.


Hinweis:
Vom BSSB haben wir zwar eine allgemeine Freigabe-Information erhalten - maßgebend für uns ist aber die Genehmigungen/Entscheidungen unseres Landratsamtes.

 

 

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Update / Gültigkeit ab 16. November 2020:


Mit sofortiger Wirkung sind alle Schießanlagen für die Ausübung des Sports geschlossen.
Individualsport, zu dem auch unser Schießsport zählt, ist generell untersagt!

Dies betrifft ausnahmslos alle In- und Outdoor-Disziplinen.

 

Bitte haltet Euch daran, achtet auf Euch und Euer Umfeld & bleibt vor allem Gesund!!

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Gültigkeit vom 1.-15. November 2020:
Auch für unsere Schießanlangen gilt der Lockdown "light":

 

D.h. die Ausübung von Individualsportarten wie unserem Sportschießen ist derzeit nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt.Dies bedeutet, dass der Betrieb und die Nutzung unserer Schießstände – indoor wie outdoor sowie Disziplinen-übergreifend – nur zur Sportausübung mit jeweils zwei Personen (inklusive Standaufsicht/Trainer/Vereinsübungsleiter) am Schießstand zulässig sind.

Die allgemeinen Infektionsschutz- und Hygieneregeln (Abstand, Kontaktdatenerfassung, Maskenpflicht außerhalb des eigentlichen Schießvorgangs etc.) müssen eingehalten werden.

Im November können weder Vereinssitzungen noch anderweitige Zusammenkünfte – etwa im Schützenstüberl – erfolgen. Der gemeinsame Aufenthalt ist lediglich mit Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich mit Angehörigen eines weiteren Hausstands gestattet, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt höchstens zehn Personen nicht überschritten wird.

 Bitte haltet Euch daran, achtet auf Euch und Euer Umfeld & bleibt vor allem Gesund!!

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Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder,

ab dem 08.06.2020 dürfen unsere Schießstätten wieder genutzt werden.
Selbstverständlich nur unter besonderen Auflagen, die in der Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung festgelegt wurden. Das heißt für den Schießstand in Wüstenselbitz, dass
auf dem 50-m-Stand zwei Personen,
auf dem 25-m-Stand
zwei Personen,
auf dem 100-m-Stand zwei Personen, gleichzeitig schießen können.

Auf jedem Stand ist dann noch eine Aufsicht anwesend. Insgesamt dürfen sich im gesamten scharfen Schießstand zehn Personen aufhalten. Alle anderen müssen im Freien oder in ihren Fahrzeugen warten, unter Beachtung der Abstandsregeln.
Im Stand sind die Schießaufsichten für die Einhaltung des Schutz- und Hygienekonzeptes verantwortlich.
Bei Andrang wird auch die Schießzeit für jeden Schützen begrenzt sein.
 

Um Andrang und lange Wartezeiten zu vermeiden hat sich Rene Seidler dankenswerterweise angeboten, Anmeldungen zum Schießen (ausdrücklich erwünscht) für Mittwoch, Donnerstag und Samstag entgegenzunehmen. Er ist erreichbar unter der Telefonnummer: 0152 34121532 (bevorzugt whatsapp oder telegram) oder unter der E-Mail: ReneSeidler@t-online.de.


In der Luftgewehrhalle (betrifft also Luftgewehr- und pistole) ist die Beschränkung der Standbelegung aufgehoben worden.
D.h. jeder Stand darf unter Einhaltung der geltenden Abstands-und Hygienebestimmungen belegt werden.
Das Jugendtraining wird in zwei Schichten aufgeteilt. Hierüber wird telefonisch informiert und die entsprechenden Zeiten festgelegt.

Die Vorstandschaft mit den Schützenmeistern
der SG Wüstenselbitz 1849 e.V.

 

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