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Hier findet Ihr zukünftig aktuelle Informationen / News in aller Kürze:
Vereinsschiessen 2022 nachdem dieses Jahr schon auf den laufenden Hirschen geschossen wurde, führen wir an den untenstehenden Terminen ein Vereinsschießen Die Einlage beträgt 6,00 €. Bezahlt sind 1x 20 Schuss Tief und Serie und 1 Schuss Festscheibe. Nachkauf 3,00 € für nochmal 21 Schuss! Geldpreise gibt es nach Beteiligung. Schützenkönig und Jungschützenkönig wird man mit dem besten Blattschuß auf allen Scheiben!
Schießtage: Donnerstag, 06.10.2022 ab 18.30 Uhr Freitag, 07.10.2022 ab 18.30 Uhr
Dienstag, 11.10.2022 ab 18.30 Uhr
Mittwoch, 12.10.2022 ab 18.30 Uhr
Donnerstag 13.10.2022 ab 18.30 Uhr Freitag, 14.10.2022 ab 18.30 Uhr
Die Preisverteilung findet am Samstag, den 12.11.2022 um 18.30 Uhr im Birkenhof (Schützenhaus) statt. Wir hoffen auf eine große Beteiligung und bedanken uns bereits im Vorfeld für Euer Mitmachen.
Die Vorstandschaft der SGW
Update / Gültigkeit ab 17.02.2022:
Die 15. Bay. Infektionsschutzmassnahmenverordnung wurde ab heute 17.02.2022 dahingehend geändert, Wichtiger Hinweis:
Update / Gültigkeit ab 09.12.2021: Aufgrund der uns als Verein auferlegten Kontroll- und Dokumentationspflichten haben wir uns dazu entschlossen Ausnahme (ab 16.12.2021): 2-fach geimpfte mit Booster-Impfung (die mind. 15 Tage in der Vergangenheit liegt) - hier ist das Schießen erlaubt.
Update / Gültigkeit ab 24.11.2021: hier die neuesten Informationen des BSSB zur aktuellen Verschärfung der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsmaßnahmenverordnung. Diese gelten ab sofort (24.11.2021) !!! BITTE BEACHTEN !!!
In Bayern gilt aktuell die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV). Stand 24. November 2021 – Copy von BSSB.de:
Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige, die weder vollständig geimpft noch genesen sind und Kundenkontakt haben, müssen an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche über einen negativen PCR-Testnachweisverfügen. Welche Personen der Begriff „Kundenkontakt“ umfasst, klärt der BSSB gegenwärtig mit dem bayerischen Innenministerium. Anbieter, Veranstalter und Betreiber sind zur zweiwöchigen Aufbewahrung der eigenen Testnachweise sowie zur Überprüfung der vorzulegenden Impf-, Genesenen- und Test-nachweise durch wirksame Zugangskontrollen samt Identitätsfeststellung in Bezug auf jede Einzelperson verpflichtet. Für die Zuschauer gelten Personenobergrenzen: In Anspruch genommen werden darf indoor wie outdoor maximal 25 % der räumlichen Kapazität. Außerdem muss zu Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, der Mindestabstand eingehalten werden. Die Höchstteilnehmerzahl bei den Zuschauern bestimmt sich damit zugleich auch nach der Möglichkeit, den Mindestabstand einzuhalten. Dort, wo Maskenpflicht besteht, gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Nach Einschätzung des BSSB kann die Maske beim eigentlichem Schießvorgang abgenommen werden. Der Betreiber oder Veranstalter hat bei Veranstaltungen über 100 Personen ein individuelles Infektionsschutzkonzept zu erarbeiten und zu beachten, das den Bestimmungen des jeweiligen, staatlichen Rahmenkonzepts zu entsprechen hat. Bei Veranstaltungen unter 100 Personen benötigt er kein Infektionsschutzkonzept. Die zuständige Behörde kann allgemein oder im Einzelfall die Erstellung eines Infektionsschutzkonzepts verlangen. Die Infektions-schutzkonzepte sind der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde nur auf Verlangen vorzulegen. Sollen allerdings mehr als 1000 Personen zugelassen werden, hat der Veranstalter das nötige Infektionsschutzkonzept der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorab und unverlangt vorzulegen. Beim Böllern gelten die Sportregeln. Eigenleistungen am Schießstand: Ob die 2G plus-Regelung auch bei Arbeiten ausschließlich von Ehrenamtsinhabern in Ehrenamtsfunktion gelten, oder der Zugang in diesem Fall ohne 2G plus, 2G oder 3G-Nachweis möglich ist, klärt der BSSB gegenwärtig mit dem bayerischen Innenministerium.
Vereinsversammlungen: Finden die Vereinsversammlungen in der Gastronomie statt, gilt die 2G-Regelung, wonach nur vollständig Geimpfte und Genesene oder Personen, die noch nicht zwölf Jahre und drei Monate alt sind, Zugang in die geschlossenen Räume erhalten. Am Platz entfällt dann die Maskenpflicht, auch wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Regionaler Hotspot-Lockdown: In Landkreisen und kreisfreien Städten, die eine 7-Tage-Inzidenz von 1.000 überschreiten, gilt ein regionaler Hotspot-Lockdown.
Ausnahmen gibt es in diesem Fall lediglich für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader, soweit die Anwesenheit von Zuschauern ausgeschlossen ist und Zutritt zur Sportstätte nur solche Personen erhalten, die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind. Ergänzende Anordnungen und Ausnahmen: ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Update / Gültigkeit ab 10.09.2021:
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Update / Gültigkeit ab 16.06.2021:
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Die Nutzung des 25- und 50-Meter-Standes, sowie der Luftgewehrhalle (LG, LP, Zimmerstutzen) bleibt weiterhin vom Landratsamt Hof untersagt;
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Bitte haltet Euch daran, achtet auf Euch und Euer Umfeld & bleibt vor allem Gesund!! ----------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gültigkeit vom 1.-15. November 2020:
D.h. die Ausübung von Individualsportarten wie unserem Sportschießen ist derzeit nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt.Dies bedeutet, dass der Betrieb und die Nutzung unserer Schießstände – indoor wie outdoor sowie Disziplinen-übergreifend – nur zur Sportausübung mit jeweils zwei Personen (inklusive Standaufsicht/Trainer/Vereinsübungsleiter) am Schießstand zulässig sind. Die allgemeinen Infektionsschutz- und Hygieneregeln (Abstand, Kontaktdatenerfassung, Maskenpflicht außerhalb des eigentlichen Schießvorgangs etc.) müssen eingehalten werden. Im November können weder Vereinssitzungen noch anderweitige Zusammenkünfte – etwa im Schützenstüberl – erfolgen. Der gemeinsame Aufenthalt ist lediglich mit Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich mit Angehörigen eines weiteren Hausstands gestattet, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt höchstens zehn Personen nicht überschritten wird. Bitte haltet Euch daran, achtet auf Euch und Euer Umfeld & bleibt vor allem Gesund!! -----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder, ab dem 08.06.2020 dürfen unsere Schießstätten wieder genutzt werden. Auf jedem Stand ist dann noch eine Aufsicht anwesend. Insgesamt dürfen sich im gesamten scharfen Schießstand zehn Personen aufhalten. Alle anderen müssen im Freien oder in ihren Fahrzeugen warten, unter Beachtung der Abstandsregeln. Um Andrang und lange Wartezeiten zu vermeiden hat sich Rene Seidler dankenswerterweise angeboten, Anmeldungen zum Schießen (ausdrücklich erwünscht) für Mittwoch, Donnerstag und Samstag entgegenzunehmen. Er ist erreichbar unter der Telefonnummer: 0152 34121532 (bevorzugt whatsapp oder telegram) oder unter der E-Mail: ReneSeidler@t-online.de.
Die Vorstandschaft mit den Schützenmeistern
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